Zur Absicherung wird ein Mietvertrag für den entsprechenden Zeitraum unterschrieben und die Personalien erfasst.
Vermietung nur nach Vorlage eines gültigen EU-Personalausweises
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für EventXperience
1. Auftragserteilung
Sämtliche Aufträge werden unter Anerkennung der nachfolgenden Geschäftsbedingungen abgeschlossen. Spätestens mit der Erteilung eines Auftrags gelten diese als anerkannt. Bestellungen sind für den Kunden/Mieter verbindlich. Eine Lieferung oder Abholung gilt als Bestätigung.
2. Preise
Soweit nicht anders vereinbart, gelten die am Tag der Lieferung gültigen Preise. Zusätzliche Technik und Dienstleistungen werden nach aktuellen Preisen berechnet. Alle Mietpreise gelten für 24 Stunden, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden. Es gelten die im Angebot genannten Zahlungsbedingungen.
3. Verleih / Vermietung
Die gemieteten Geräte und das dazugehörige Zubehör werden in einwandfreiem Zustand übergeben und sind ebenso zurückzugeben. Der Kunde/Mieter haftet für alle während der Mietzeit entstandenen Schäden oder Verluste. Eine Nutzung im Freien ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung zulässig. Der Kunde/Mieter nutzt die Geräte auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Dies gilt auch für Schäden, welche von Dritten verursacht/verschuldet werden. Der Vermieter tritt schon hier parallele Schadenersatzansprüche gegen dritte Schädiger an den Mieter ab.
4. Mobiler Betrieb
Der Kunde/Mieter stellt sicher, dass die Voraussetzungen für den Betrieb der gemieteten Geräte erfüllt sind, und haftet für Stromanschlüsse und die Sicherheit am Veranstaltungsort. Der Mieter sorgt für Diebstahlschutz und haftet für Schäden durch Dritte oder Vandalismus.
5. Versammlungsstättenverordnung
Ab einer Szenenfläche von mehr als 50 m² ist eine Fachkraft für Veranstaltungstechnik erforderlich. EventXperience übernimmt diese Aufgabe nur nach vorheriger Beauftragung. Der Kunde/Mieter ist verpflichtet, die Anwesenheit entsprechender Fachkräfte sicherzustellen.
6. Transport und Dienstleistungen
Transport und Auf-/Abbau erfolgen nur, wenn dies vereinbart wurde. Zusätzliche Anfahrten werden mit 0,65 € netto pro Kilometer berechnet. Mehrarbeit wird mit 30 € netto pro Technikerstunde abgerechnet.
7. Rückgabe
Die Rückgabe erfolgt zum vereinbarten Termin. Bei verspäteter Rückgabe wird der volle Tagesmietpreis pro angefangenen Kalendertag berechnet. Ab dem sechsten Tag nach Ablauf des Mietzeitraums wird der Neuwert der Geräte in Rechnung gestellt.
8. Mängel / Beanstandungen / Ausfall
Technische Ausfälle während der Veranstaltung berechtigen nicht zur Mietpreisminderung. Mängel sind sofort zu melden. EventXperience übernimmt keine Haftung für Folgeschäden.
9. Schäden / Reinigung
Der Kunde/Mieter haftet für Beschädigungen oder Verlust der Mietgegenstände. Verunreinigungen werden mit 30 € netto pro Stunde berechnet. Nicht zurückgebrachte Geräte werden zum Neupreis in Rechnung gestellt.
10. Gemaregelung
Alle entstehenden GEMA-Gebühren trägt der Kunde/Mieter.
11. Fremdgeräte
Die Nutzung von Fremdgeräten in Verbindung mit unseren Geräten ist nur nach schriftlicher Zustimmung erlaubt.
12. Werberecht
EventXperience behält sich das Recht vor, firmeneigene Werbung am Veranstaltungsort zu platzieren und Fotos/Videos der Veranstaltung auf firmeneigenen Kanälen zu veröffentlichen.
13. Kaution
Eine Kaution kann verlangt werden, deren Höhe sich am Wert der gemieteten Geräte orientiert.
14. Stornierung durch den Kunden/Mieter
Stornogebühren fallen wie folgt an:
15. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Regelung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
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